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VerfGH Bayern, 30.06.1961 - 111-VI-60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1523
- MDR 1961, 747
- DÖV 1961, 911
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64
Versagung des rechtlichen Gehörs
Es braucht nicht untersucht zu werden, ob ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG angenommen worden kann, wenn es auf seiten des Betroffenen versäumt worden ist, alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. hierzu BayVerfGE 14, 47 = NJW 1961, 1523). - BVerwG, 31.10.1963 - VI C 115.62
Rechtsmittel
Sind die Beteiligten im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 67 Abs. 2 VwGO durch Prozeßbevollmächtigte vertreten, so wahrt das Gericht ihnen gegenüber regelmäßig den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn es die Prozeßbevollmächtigten anhört und diesen ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (vgl. hierzu auch BayVerfGH in NJW 1961 S. 1523 = JR 1962 S. 77 = MDR 1961 S. 747 mit Anm. von Schultz in MDR 1961 S. 996). - VG München, 30.07.2019 - M 22 E 19.3507
Wiedereinweisung eines Obdachlosen in seine frühere Wohnung
Dasselbe gilt im Ergebnis auch für die pauschal in Bezug genommene Allgemeine Erklärung der Menschrechte vom 10. Dezember 1948, die rechtlich nicht verbindlich ist und die daher keine einklagbaren subjektiven Rechte begründet, die der Antragsteller ggf. gegenüber der Antragsgegnerin geltend machen könnte (vgl. BayVerfGH, E.v. 30.6.1961 - Vf. 111-VI-60 - VerfGH n.F. 14, 47, 52).